Stand: 14. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Leistungen ist:
Optis Digital
Inhaber: Ievgen Syplyvyi
Rückertweg 7
95447 Bayreuth
Deutschland
E-Mail: is@optis.digital
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Optis Digital (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen insbesondere in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization und Answer Engine Optimization (GEO/AEO), Performance Marketing und PPC, Content Marketing, Social Media Marketing, Webdesign und Webentwicklung, Beratung, Analyse, Automatisierung sowie KI-gestütztes Marketing.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Vertragserklärung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung dar.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
(1) Darstellungen, Preisangaben, Fallstudien und Leistungsbeschreibungen auf der Website oder in sonstigen Medien sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Eine Anfrage des Kunden, insbesondere über die Website oder per E-Mail, ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot des Anbieters in Textform annimmt, eine vereinbarte Vorauszahlung leistet oder der Anbieter auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden mit der Leistung beginnt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Identität, Vertretungsberechtigung oder zum rechtmäßigen Geschäftszweck des Kunden anzufordern.
(4) Für Inhalt und Umfang des Vertrags gelten in folgender Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, das angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und anschließend diese AGB. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich dem besseren Verständnis. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
3. Art und Umfang der Leistungen
(1) Der Anbieter schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) SEO-, GEO/AEO-, PPC-, Content-, Social-Media-, Analyse-, Beratungs-, Monitoring- und laufende Optimierungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder werblicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn er im individuellen Angebot ausdrücklich als verbindlicher Leistungserfolg vereinbart wurde.
(3) Webdesign-, Entwicklungs- oder sonstige Projektleistungen sind nur dann Werkleistungen, wenn ein konkret abnahmefähiges Arbeitsergebnis ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen handelt es sich um Dienstleistungen.
(4) Der Anbieter bestimmt die fachlich geeignete Methode, Reihenfolge und Organisation der Leistungserbringung, soweit das Angebot keine verbindlichen Vorgaben enthält. Der Anbieter darf Strategien und einzelne Maßnahmen an technische Entwicklungen, Plattformänderungen oder neue Erkenntnisse anpassen, sofern der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich verändert wird.
(5) Nicht geschuldet sind insbesondere Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Unternehmensberatung, eine rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Datenschutzdokumenten, Geschäftsmodellen oder Inhalten sowie die dauerhafte Überwachung von Rechtsänderungen, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
4. Keine Garantie für Rankings, Reichweite oder wirtschaftliche Ergebnisse
(1) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte Positionen in Suchmaschinen, AI Overviews, LLM- oder Answer-Engine-Antworten, Verzeichnissen oder sozialen Netzwerken. Ebenso wenig werden eine Indexierung, bestimmte Sichtbarkeit, Domain- oder Linkmetriken, Traffic, Reichweite, Leads, Verkäufe, Conversion Rates, Werbekosten oder ein bestimmter Return on Investment garantiert.
(2) Prognosen, Potenzialanalysen, Media-Pläne, Zeitangaben zu erwartbaren Ergebnissen und sonstige Einschätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Informationen. Sie sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(3) Der Kunde erkennt an, dass Ergebnisse unter anderem von Algorithmen, Markt- und Wettbewerbssituationen, technischen Änderungen, Plattformrichtlinien, Nutzerverhalten, Budget, Domainhistorie, Mitwirkung des Kunden und Entscheidungen unabhängiger Dritter abhängen.
5. Suchmaschinen, Plattformen und Leistungen Dritter
(1) Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Werbeplattformen, Hosting-Anbieter, App-Stores, KI-Anbieter und sonstige Drittanbieter handeln unabhängig vom Anbieter. Der Anbieter haftet nicht für deren Entscheidungen, Richtlinienänderungen, Sperrungen, Reichweitenverluste, Indexierungsentscheidungen, technische Störungen oder die Einstellung von Diensten, soweit der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(2) Der Anbieter schuldet nicht den dauerhaften Bestand von Backlinks, Erwähnungen, Listings, Veröffentlichungen oder sonstigen Platzierungen auf Angeboten Dritter. Entfernt oder verändert ein Dritter eine Platzierung, besteht ein Anspruch auf Ersatz nur, wenn eine entsprechende Ersatzleistung ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Einrichtung, Finanzierung und Einhaltung der Nutzungsbedingungen seiner Konten bei Drittanbietern verantwortlich. Der Anbieter darf die Durchführung von Maßnahmen ablehnen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder verbindliche Plattformrichtlinien verstoßen können.
6. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Angaben und Materialien verantwortlich. Er informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen, Sicherheitsvorfälle, Abmahnungen, Plattformwarnungen, technische Eingriffe Dritter oder andere Umstände, die die Leistungen beeinflussen können.
(3) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Erklärungen und Freigaben dieses Ansprechpartners gelten als Erklärungen des Kunden, solange der Anbieter nicht über eine Änderung der Vertretungsbefugnis informiert wurde.
(4) Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird nach vorherigem Hinweis gesondert vergütet.
(5) Setzt der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung eine erforderliche Mitwirkung nicht um, darf der Anbieter die betroffenen Leistungen aussetzen. Vergütungsansprüche für vereinbarte Kapazitäten, bereits erbrachte Leistungen und vom Anbieter nicht vermeidbare Kosten bleiben bestehen.
7. Zugänge, Konten und IT-Sicherheit
(1) Der Kunde stellt erforderliche Zugänge möglichst über rollenbasierte Benutzerkonten bereit. Passwörter sollen nicht unverschlüsselt übermittelt werden. Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Systeme, Konten, Domains, Inhalte und Daten verantwortlich.
(2) Der Anbieter verwendet Zugänge ausschließlich im Rahmen des Vertrags. Er darf den Zugriff für geeignete Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einrichten, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
(3) Der Kunde erstellt vor technischen Änderungen aktuelle und funktionsfähige Sicherungskopien, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang des Anbieters gehört.
(4) Nach Vertragsende kann der Anbieter eigene Benutzer, Integrationen und technische Zugänge entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, nicht mehr benötigte Berechtigungen des Anbieters zu widerrufen und gegebenenfalls Passwörter zu ändern.
8. Inhalte, Freigaben und rechtliche Verantwortung
(1) Der Kunde prüft Entwürfe und Arbeitsergebnisse zeitnah auf sachliche Richtigkeit, Marken- und Wettbewerbsrecht, branchenspezifische Anforderungen sowie die Vereinbarkeit mit seinem Geschäftsmodell. Die Veröffentlichung durch den Anbieter erfolgt nur im vereinbarten Umfang.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für geschäftliche, medizinische, finanzielle, rechtliche, technische und sonstige fachbezogene Aussagen über seine Produkte und Dienstleistungen. Bei regulierten oder risikobehafteten Themen veranlasst der Kunde vor Veröffentlichung eine Prüfung durch entsprechend qualifizierte Berater.
(3) Freigaben können per E-Mail oder über ein vereinbartes Projektmanagementsystem erfolgen. Nach einer Freigabe erforderliche Änderungen gelten als Änderungswunsch, soweit sie nicht der Beseitigung eines vom Anbieter zu vertretenden Mangels dienen.
(4) Der Anbieter darf die Veröffentlichung erkennbar rechtswidriger, irreführender, diskriminierender oder Rechte Dritter verletzender Inhalte ablehnen oder bis zur Klärung aussetzen.
9. Termine und Leistungsfristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist und der Kunde sämtliche für den Beginn erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien bereitgestellt hat.
(3) Verzögerungen durch den Kunden, Drittanbieter, Plattformprüfungen, technische Fremdsysteme oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verlängern die betroffenen Fristen angemessen.
(4) Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nutzbar und unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar sind.
10. Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen
(1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform. Der Anbieter informiert den Kunden vor Ausführung über erkennbare Auswirkungen auf Vergütung und Termine.
(2) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht. Ist kein Preis vereinbart, wird vor Beginn ein ergänzendes Angebot erstellt.
(3) Bis zur Einigung über einen Änderungswunsch darf der Anbieter die Arbeit nach dem ursprünglich vereinbarten Umfang fortsetzen oder den unmittelbar betroffenen Teil der Leistung aussetzen.
11. Einsatz von Mitarbeitern und Unterauftragnehmern
(1) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einsetzen. Die Verantwortung des Anbieters für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt unberührt.
(2) Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Soweit Unterauftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen und Schutzmaßnahmen umgesetzt.
12. Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Automatisierung
(1) Der Anbieter darf KI-Systeme, Automatisierungen und andere digitale Werkzeuge zur Recherche, Analyse, Ideenentwicklung, Texterstellung, Bildbearbeitung, Qualitätssicherung, Datenstrukturierung, Programmierung und Optimierung interner Arbeitsabläufe einsetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
(2) Der Einsatz solcher Werkzeuge ändert nichts an der Verantwortung des Anbieters für die vereinbarte Leistung. Veröffentlichungsreife Inhalte werden im vereinbarten Umfang menschlich geprüft. Der Kunde bleibt für seine fachliche und rechtliche Endprüfung gemäß Ziffer 8 verantwortlich.
(3) Gesetzlich erforderliche Hinweise auf KI-Interaktionen oder KI-generierte beziehungsweise KI-manipulierte Inhalte werden beachtet. Der Kunde darf erforderliche Kennzeichnungen nicht entfernen oder ihre Entfernung verlangen.
(4) KI-generierte Ergebnisse können trotz Prüfung sachliche Fehler enthalten oder Ähnlichkeiten mit Inhalten Dritter aufweisen. Der Anbieter garantiert nicht, dass rein KI-generierte Bestandteile urheberrechtlich geschützt, registrierbar oder ausschließlich für den Kunden verfügbar sind.
(5) Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige besonders vertrauliche Daten zur Verarbeitung mit KI-Systemen, sofern deren Verarbeitung nicht zuvor ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert wurde.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist und erforderliche Informationen, Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine datenschutzrechtliche Bewertung des Geschäftsmodells oder der Weisungen des Kunden vorzunehmen. Er darf jedoch die Ausführung offensichtlich rechtswidriger Weisungen aussetzen und eine Klärung verlangen.
14. Vergütung und Abrechnung
(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, sind einmalige Festpreise vor Beginn der Leistung vollständig im Voraus zu zahlen. Laufende monatliche Vergütungen werden jeweils im Voraus für den betreffenden Leistungsmonat berechnet.
(3) Monatliche Pauschalen vergüten die vereinbarten Leistungen und die dafür reservierte Kapazität. Nicht abgerufene oder wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht nutzbare Kapazitäten werden nicht auf spätere Monate übertragen, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
(4) Zeitbasierte Leistungen werden nach dem vereinbarten Zeitaufwand abgerechnet. Angefangene Abrechnungseinheiten werden entsprechend der Vereinbarung im Angebot berechnet.
(5) Bank-, Wechselkurs- und Zahlungsdienstleistergebühren außerhalb des gewöhnlichen SEPA-Zahlungsverkehrs trägt der Kunde, soweit rechtlich zulässig.
15. Zahlungsfälligkeit, Verzug und Leistungsaussetzung
(1) Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Frist genannt ist, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(2) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Beteiligung eines Verbrauchers. Der Anbieter kann außerdem die gesetzliche Verzugspauschale und weitergehende nachweisbare Verzugsschäden geltend machen.
(3) Befindet sich der Kunde nach Mahnung oder Ablauf einer kalendermäßig bestimmten Zahlungsfrist in Verzug, darf der Anbieter Leistungen und Veröffentlichungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Beträge aussetzen. Fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
16. Werbebudgets, Lizenzen und Fremdkosten
(1) Werbebudgets, Hosting-, Domain-, Software-, Plugin-, API-, Stockmedien-, Übersetzungs-, Veröffentlichungs- und sonstige Fremdkosten sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
(2) Fremdkosten werden nach Möglichkeit unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter abgerechnet. Verauslagt der Anbieter nach vorheriger Zustimmung des Kunden Kosten, sind diese gegen Nachweis zu erstatten.
(3) Änderungen von Preisen oder Leistungsbedingungen eines Drittanbieters berechtigen zu einer entsprechenden Anpassung des betroffenen Fremdkostenanteils oder zum Wechsel des Drittanbieters nach Abstimmung mit dem Kunden.
17. Abnahme von Werkleistungen
(1) Bei ausdrücklich vereinbarten Werkleistungen zeigt der Anbieter die Fertigstellung an und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
(2) Der Kunde prüft das Werk innerhalb einer angemessenen Frist. Die Abnahme darf nur wegen eines konkreten, nicht unwesentlichen Mangels verweigert werden.
(3) Setzt der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion.
(4) Produktivsetzung, vorbehaltlose Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe des im Wesentlichen vertragsgemäßen Werks kann als Abnahme gelten, sofern der Anbieter den Kunden zuvor auf diese Bedeutung hingewiesen hat.
18. Mängel und Nacherfüllung
(1) Der Kunde beschreibt behauptete Mängel nachvollziehbar und stellt die zur Prüfung erforderlichen Informationen bereit.
(2) Bei berechtigten Mängeln einer Werkleistung steht dem Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu. Der Anbieter kann nach eigener Wahl nachbessern oder neu leisten, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei lediglich subjektiven Gestaltungspräferenzen, nachträglichen Änderungswünschen, Fehlern in vom Kunden gelieferten Daten, Eingriffen des Kunden oder Dritter, Änderungen externer Plattformen oder dem Ausbleiben eines nicht garantierten Marketingerfolgs.
(4) Wartung, Updates, Kompatibilitätsanpassungen, Sicherheitsüberwachung und die Beseitigung von Störungen, die nach Abnahme durch Änderungen Dritter entstehen, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
19. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten und als final übergebenen Arbeitsergebnissen die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte. Fehlt eine Regelung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Geschäftszweck.
(2) Ausschließliche Nutzungsrechte, die Übertragung von Urheberpersönlichkeitsrechten, Rechte an offenen Arbeitsdateien oder eine Herausgabe von Quellmaterial werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Vorbestehende Methoden, Strategien, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Automatisierungen, Prompts, Skripte, Tools, Konzepte, Know-how und allgemein verwendbare Bestandteile verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält daran nur die zur Nutzung des finalen Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte.
(4) Rechte an Software, Schriften, Bildern, Plugins, Themes, APIs und sonstigen Bestandteilen Dritter richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Open-Source-Komponenten unterliegen den einschlägigen Open-Source-Lizenzen.
(5) Entwürfe, abgelehnte Varianten und interne Arbeitsunterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht genutzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
20. Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Bilder, Videos, Texte, Zugänge und sonstigen Materialien für den Vertragszweck zu verwenden und dem Anbieter zugänglich zu machen.
(2) Wird der Anbieter wegen eines vom Kunden bereitgestellten Materials, einer Kundenweisung oder eines vom Kunden zu vertretenden Rechtsverstoßes von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Verstoß selbst zu vertreten hat.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt wesentliche Schritte der Rechtsverteidigung mit ihm ab, soweit dies zumutbar ist.
21. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Durchführung des Vertrags.
(2) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung beziehungsweise vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort. Gesetzliche Rechte zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.
22. Referenznennung
Eine Veröffentlichung des Kundennamens, Logos, von Projektergebnissen oder sonstigen Projektinformationen als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Bereits öffentlich bekannte Informationen dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang verwendet werden, sofern dadurch keine Vertraulichkeitspflichten verletzt werden.
23. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Laufzeit, Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot.
(2) Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Begleichung sämtlicher Forderungen.
(3) Ist für laufende Leistungen weder eine Mindestlaufzeit noch eine Kündigungsfrist vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform und kann insbesondere per E-Mail an is@optis.digital oder über eine vom Anbieter bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden.
24. Außerordentliche Kündigung und Leistungsbeendigung
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung wesentliche Zahlungspflichten verletzt, erforderliche Mitwirkungen nachhaltig verweigert, rechtswidrige Maßnahmen verlangt, Zugänge missbräuchlich verwendet, Schutzrechte oder Vertraulichkeitspflichten erheblich verletzt oder die Fortsetzung aufgrund von Sanktionen oder verbindlichen Compliance-Vorgaben unzulässig wird.
(3) Soweit die Pflichtverletzung behoben werden kann, ist vor der außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder im Einzelfall unzumutbar ist.
(4) Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche des Anbieters, insbesondere nach § 648 BGB, unberührt.
25. Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, beauftragte Fremdleistungen und nicht mehr vermeidbare Kosten sind zu vergüten.
(2) Nach vollständiger Zahlung stellt der Anbieter die vertraglich geschuldeten finalen Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form bereit. Ein Anspruch auf Herausgabe interner Arbeitsunterlagen, nicht ausgewählter Entwürfe oder nicht vereinbarter Rohdaten besteht nicht.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, eigene kostenpflichtige Lizenzen, Integrationen und Zugänge nach Vertragsende zu deaktivieren. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Erwerb eigener Folgelizenzen und die Sicherung der ihm überlassenen Daten verantwortlich.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Datenschutzpflichten, Vertraulichkeitsverpflichtungen und bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
26. Compliance und unzulässige Aufträge
(1) Der Anbieter darf Anfragen oder Maßnahmen ablehnen, aussetzen oder beenden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Gesetze, behördliche Anordnungen, Sanktionen, Rechte Dritter, Plattformrichtlinien oder anerkannte Sicherheitsanforderungen bestehen.
(2) Der Kunde stellt auf berechtigte Anfrage Informationen zur Identität, Vertretungsberechtigung, Herkunft von Inhalten, Berechtigung an Konten oder zum rechtmäßigen Geschäftszweck zur Verfügung.
(3) Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung bestimmter manipulativer, irreführender, sicherheitsgefährdender oder rechtswidriger Marketingmaßnahmen besteht nicht.
27. Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere Naturereignissen, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Sanktionen, erheblichen Energie- oder Netzausfällen, Cyberangriffen, Ausfällen zentraler Rechenzentren oder überregionalen Störungen wesentlicher Plattformen.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.
(3) Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage an und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Kosten sind zu vergüten.
28. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Datenverluste haftet der Anbieter, soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
29. Verjährung bei Werkleistungen
(1) Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werkleistungen gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme.
(2) Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, ausdrücklich übernommenen Garantien oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
30. Kommunikation und Zugang von Erklärungen
(1) Die laufende Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder über ein vereinbartes Projektmanagementsystem. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell und stellt sicher, dass Nachrichten des Anbieters nicht durch Filter oder interne Zustellregeln blockiert werden.
(2) Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich oder individuell keine strengere Form vorgesehen ist.
(3) Der Anbieter ist ausschließlich unter is@optis.digital elektronisch erreichbar. Die Postanschrift ergibt sich aus dem Impressum.
31. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abtreten. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bayreuth ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt Bayreuth als Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
33. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von dieser Regelung vorrangig.
(2) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn beide Parteien ihnen zustimmen oder eine wirksame vertragliche Änderungsregelung besteht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.